Beitragsbild: © iStock
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist weit verbreitet, doch der Weg dorthin oft steinig: hohe Kaufpreise, steigende Lebenshaltungskosten und nicht zuletzt die Nebenkosten machen den Immobilienkauf für viele zur Herausforderung. Genau hier greift eine neue Maßnahme der Regierung ein – und sorgt seit April 2024 für spürbare finanzielle Entlastung.
Was bringt die neue Gebührenbefreiung?
Mit der seit April 2024 geltenden Regelung entfallen zwei wesentliche Kostenpunkte beim Kauf eines Eigenheims:
- die Grundbuchseintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises)
- die Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 % des Kreditbetrags)
Wer eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwirbt, kann dadurch bis zu 11.500 Euro an Nebenkosten sparen. Gerade für Erstkäufer*innen ist das ein enormer Vorteil – denn jeder Euro zählt, wenn es um den Schritt ins Eigentum geht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Entlastung gilt nicht für jede Immobilie und nicht für jeden Erwerb. Um von der Gebührenbefreiung zu profitieren, sind folgende Bedingungen einzuhalten:
1. Nur entgeltliche Käufe – keine Schenkungen oder Erbschaften
Die Förderung gilt ausschließlich für reguläre Immobilienkäufe. Unentgeltliche Erwerbe wie Schenkungen oder Erbschaften fallen nicht darunter.
2. Kaufpreis-Obergrenze von 500.000 Euro
Für den entfallenden Gebührenanteil wird maximal ein Kaufpreis von 500.000 Euro herangezogen.
Luxusimmobilien über 2 Millionen Euro sind vollständig ausgeschlossen.
3. Hauptwohnsitzpflicht
Die Immobilie muss tatsächlich zum Hauptwohnsitz werden – nachzuweisen durch die polizeiliche Meldung und die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes.
Worauf bei den Fristen zu achten ist
Zeit ist ein entscheidender Faktor:
Der Antrag auf Einverleibung im Grundbuch muss im Zeitraum
1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 gestellt werden.
Nur dann gilt die Gebührenbefreiung. Wer also mit dem Gedanken spielt, eine erste eigene Immobilie zu kaufen, sollte den Zeitrahmen im Blick behalten – die Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt.
Eine seltene Chance für Erstkäufer*innen
Die neue Gebührenbefreiung verschafft Immobilien-Erstkäufer*innen echte finanzielle Erleichterung und macht den Traum vom eigenen Zuhause ein Stück realistischer. Doch Achtung: Die Maßnahme ist streng befristet und endet am 30. Juni 2026.
Wer schon länger über den Erwerb eines Eigenheims nachdenkt, sollte diese Gelegenheit nutzen – denn eine derart umfassende Entlastung dürfte so schnell nicht wiederkommen.



