E-Mopeds: Ab 1. Oktober wird es ernst

Beitragsbild: © Symbolbild / Canva

Sogenannte „E-Mopeds“ sind längst Teil des Stadtbilds. Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie in Österreich allerdings deutlich strengere Regeln. Aus dem Elektro-Zweirad wird rechtlich ein Kraftfahrzeug – mit Führerschein, Kennzeichen, Versicherung und Helmpflicht.

Runter vom Radweg

Bisher wurden E-Mopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt weitgehend wie E-Bikes behandelt. Ab Oktober werden sie Mopeds gleichgestellt. Das bedeutet: Sie dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern müssen auf die Fahrbahn. Fahrer:innen brauchen mindestens einen Führerschein der Klasse AM, das Fahrzeug muss zugelassen und haftpflichtversichert sein und ein Kennzeichen tragen. Auch regelmäßige Pickerl-Überprüfungen werden Pflicht. Wichtig ist der Unterschied zum klassischen E-Bike: Kann ein Fahrzeug rein elektrisch und ohne Treten fahren, kann es von den neuen Regeln betroffen sein.

Noch viele offene Fragen

Sind die Nutzer:innen darauf vorbereitet? Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat im Sommer 100 E-Moped-Fahrer:innen befragt. Fast alle hatten bereits von den neuen Regeln gehört, jeder Sechste fühlte sich allerdings schlecht oder sehr schlecht informiert. Besonders wenig bekannt war, dass E-Mopeds künftig nicht mehr auf Radwegen fahren dürfen und ein Pickerl benötigen. Die größte Sorge der Befragten betrifft die Führerscheinpflicht. Gleichzeitig zeigt die Erhebung, warum das Thema Sicherheit eine Rolle spielt: Ein Drittel gab an, bereits mit einem E-Moped in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein.

Ohne Papiere wird es schwierig

Wer sein E-Moped nach dem 1. Oktober weiter nutzen möchte, sollte rechtzeitig prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Dafür braucht es entsprechende Unterlagen wie einen Typenschein oder ein CoC-Papier. Fehlen diese, kann man sich zunächst an Hersteller oder Importeur wenden. In manchen Fällen ist eine Einzelgenehmigung notwendig. Auch beim Helm gibt es eine wichtige Änderung: Ein Fahrradhelm reicht künftig nicht mehr. Vorgeschrieben ist ein geeigneter Moped- oder Motorradhelm.

Hohe Strafen möglich

Wer die neuen Regeln ignoriert, muss mit teils empfindlichen Strafen rechnen. Fahren ohne Führerschein kann zwischen 363 und 2.180 Euro kosten. Wer ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs ist, riskiert ebenfalls eine Strafe. Auch die Alkoholgrenze sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille.

Besonders teuer kann es werden, wenn Zulassung oder Kfz-Haftpflichtversicherung fehlen: Hier sieht das Gesetz Höchststrafen von bis zu 10.000 Euro vor. Es handelt sich dabei allerdings um Strafrahmen – die tatsächlich verhängte Höhe hängt vom jeweiligen Fall ab. Für E-Moped-Besitzer:innen heißt es deshalb vor dem 1. Oktober vor allem: Fahrzeug prüfen, Unterlagen zusammensuchen und klären, welche neuen Pflichten für das eigene Modell gelten.

Carla Hoffmann
Carla Hoffmann
Redakteurin Vormagazin

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