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Mittwoch, März 29, 2023

Endlich der eigene Chef

Sich selbstständig zu machen und sein eigener Chef zu sein – der Traum von vielen. Die passende Geschäftsidee ist hierbei nur der erste Schritt einer erfolgreichen Unternehmensgründung. Denn man sollte sich vor allem auch umfassend mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. Besonders relevant ist die Frage nach der passenden Rechtsform.

In Österreich stehen drei Arten von Rechtsformen zur Auswahl: Einzel-, Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese Rechtsformen unterscheiden sich in vielen Punkten, so auch im Umfang der persönlichen Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten. Einzelunternehmen haben etwa nur einen einzigen Inhaber, der mit seinem gesamten (privaten) Vermögen haftet. Bei Personengesellschaften haften im Fall einer „O ffenen Gesellschaft“ (OG) alle, im Fall einer „Kommanditgesellschaft“ (KG) nur manche Gesellschafter, nämlich die Komplementäre, unbeschränkt. Der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft haftet hingegen lediglich mit einer bestimmten Hafteinlage, die auch ins Firmenbuch einzutragen ist. Bei Kapitalgesellschaften wiederum ist der einzelne Gesellschafter mit einem bestimmten Kapital an der Gesellschaft beteiligt. Für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet er grundsätzlich nicht persönlich; es haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Letztendlich hat jede Rechtsform Vor- und Nachteile. Um die optimale Gesellschaftsform zu wählen, ist jedenfalls umfassende rechtliche und steuerliche Beratung notwendig.

Beate Schüler ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte.

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