3.2 C
Wien
Dienstag, März 28, 2023

Winterreifen

Die Temperaturen der letzten Wochen lassen es schon vermuten: Der Winter kommt mit großen Schritten. Sind Sie bereit? Und ist es Ihr Auto auch? Denn vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt auf österreichischen Straßen eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht für Personenwagen, leichte Lastkraftwagen und Microcars.

Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbedingungen Bei winterlichen Fahrbedingungen, also Schnee, Matsch oder Eis (auch nasse Fahrbahnen können bei entsprechenden Temperaturen eisig werden!), dürfen diese genannten Fahrzeuge daher im Allgemeinen nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden. Als solche gelten ausschließlich Reifen mit den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“, ihre Profiltiefe muss mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm betragen. Dies gilt auch für „Ganzjahresreifen“, „Allwetterreifen“ sowie „Spikereifen“. Ist die Fahrbahn aber durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt, dürfen als Alternative zur Winterbereifung bei Erforderlichkeit ausnahmsweise auch Sommerreifen mit Schneeketten – auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert – verwendet werden. Aber Achtung, hat ein Autofahrer bei winterlichen Verhältnissen sein Fahrzeug mit Sommerreifen in Betrieb genommen, muss er im Falle eines Unfalls beweisen, dass der gleiche Unfall auch winterbereift passiert wäre. Andernfalls trifft ihn jedenfalls Teilverschulden. Fahrer, die ohne die korrekte Ausrüstung unterwegs sind, riskieren außerdem eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro, werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sogar bis zu 5.000 Euro.

Stefanie Werinos ist Partnerin bei Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte. vhm-law.at

Latest Posts

UNSERE EVENTS

Es konnte keine Veranstaltung gefunden werden
Anzeigespot_img

Neueste Beiträge